Zweiwegebild aus Russland (1884)
Um 1880 wurde, mit zwei Generationen verspätet, das Zweiwegemotiv nach süddeutschen und schweizerischen Vorlagen auch in der russisch-orthodoxen Kirche populär.
Um 1880 wurde, mit zwei Generationen verspätet, das Zweiwegemotiv nach süddeutschen und schweizerischen Vorlagen auch in der russisch-orthodoxen Kirche populär.
Wirklich populär als Massenware wurden diese Zweiwegebilder im 19. Jahrhundert, als kolorierte Lithographien die Kirchräume und Wohnstuben schmückten. Am Beginn
Totenbücher waren, ähnlich wie die Leichenpredigten, eine Form des Andenkens an das fromme und weltliche Leben für die Hinterbliebenen, auch
„Auf Befehl von dem König der Könige“ ist ein 57 x 44 Zentimeter großes Flugblatt überschrieben, welches der Methodistenprediger John
Die Hinterglasmalerei ist eine besondere Art der Glasmalerei, verbreitet im deutschsprachigen katholischen Kulturraum von Bayern über Böhmen, Österreich bis hin
Hier werden im Folgenden verschiedene Kunstdrucke des Himmlischen Jerusalem eines Zweiwegebildes vorgestellt, das zu den erfolgreichsten religiösen Andachtsbildern des 19.
Um 1880 wurde, mit zwei Generationen verspätet, das Zweiwegemotiv nach süddeutschen und schweizerischen Vorlagen auch in der russisch-orthodoxen Kirche populär.
Wirklich populär als Massenware wurden diese Zweiwegebilder im 19. Jahrhundert, als kolorierte Lithographien die Kirchräume und Wohnstuben schmückten. Am Beginn
Totenbücher waren, ähnlich wie die Leichenpredigten, eine Form des Andenkens an das fromme und weltliche Leben für die Hinterbliebenen, auch
„Auf Befehl von dem König der Könige“ ist ein 57 x 44 Zentimeter großes Flugblatt überschrieben, welches der Methodistenprediger John
Die Hinterglasmalerei ist eine besondere Art der Glasmalerei, verbreitet im deutschsprachigen katholischen Kulturraum von Bayern über Böhmen, Österreich bis hin
Hier werden im Folgenden verschiedene Kunstdrucke des Himmlischen Jerusalem eines Zweiwegebildes vorgestellt, das zu den erfolgreichsten religiösen Andachtsbildern des 19.